I Have Rights // Website
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt:
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Mit Blick auf die Zustände in Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln stellt sich die Frage, warum diese Rechte der Menschen dort so oft fundamental missachtet werden. Die EU muss ihren Werten gerecht werden und schutzbedürftigen Menschen auch Schutz gewähren.
Um dies zu erreichen hat DER MEDIENBAYER für die Refugee Law Clinic Berlin in Zusammenarbeit mit dem Bridgebuilder Foundation e.V. ein Online-Tool entwickelt, mit dem Flüchtlinge schnell und einfach überprüfen können, ob ein Antrag auf einstweilige Schutzmaßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für sie erfolgreich sein könnte.
Aufgabenbereiche:
Corporate Design & mehrsprachige Website
(Englisch, Arabisch, Französisch & Farsi)
Live-Seite:
https://ihaverights.eu/
Technik:
WordPress, WPML, Gravity Forms